Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln und sind befugt im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Vertretungsbefugnis ist wie folgt eingeschränkt: Beim Abschluss von Verpflichtungsgeschäften, die den Betrag von 5.000,00 EUR übersteigen, vertreten beide gemeinsam.