Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem stellvertretende Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zu Rechtsgeschäften in Höhe von mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes notwendig ist.