Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstands und bei Miet- und Pachtverträgen ist die vorherige Zustimmung der Mitglieder erforderlich.