Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie vertreten jeweils einzeln. Der Vorsitzende ist berechtigt, Einzelausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,00 EUR zu beschließen und zu tätigen. Für darüberhinausgehende Beträge ist die Mehrheit der Vorstandschaft erforderlich.