Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmesiter und der Schriftführer. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam.