Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist folgendermaßen beschränkt: Der Vorstand ist nicht befugt, Darlehen aufzunehmen. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 250,00 EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.