Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenverwalter und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Geschäfte, die einen Wert von 5.000,00 EUR überschreiten, bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit des Vorstandes.