Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, welche den Verein mit mehr als 10.000,00 EUR verpflichten, ein zustimmender Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich ist.