Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, bis zu zwei Stellvertreter, der 1. Kassier sowie der 1. Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR vertreten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Grundstücks- und Kreditgeschäften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.