Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretenden Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften, die den Kauf oder Verkauf von Immobilien betreffen, vertreten beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.