Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende . Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,- EUR muss die Mehrheit des gesamten Vorstandes zustimmen; Miet- und Pachtverträge sind vorher von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.