Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassierer. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 1.000,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 5.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.