Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende vertritt allein. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Grundstückserwerb und -veräußerung sowei bei Verpflichtungen über 12.500,00 EUR ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.