Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und mindestens drei Beiräte. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Zur Erledigung der laufenden Bankgeschäfte erhält der Schatzmeister eine Einzelvertretungsbefugnis für Geldgeschäfte bis 1.000,00 Euro.