Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist nur berechtigt Verpflichtungen in Höhe des Vereinsvermögens einzugehen.