Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Ausgenommen hiervon sind der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; hierbei sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.