Vertretungsberechtigt sind der Präsident und der stellvertretende Präsident. Sie vertreten jeweils einzeln. Rechtsgeschäfte, die den Verein in Höhe von mehr als 1.000,00 EUR verpflichten, sind nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung wirksam. Dem Präsidium ist es nicht erlaubt, Schulden im Namen des Vereins aufzunehmen.