Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist.