Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 300,00 EUR die mehrheitliche Zustimmung der Mitglieder des Vorstandes erforderlich ist.