Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. Miet- und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.