Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der stellvertretende Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der stellvertretende Schatzmeister und der Schriftführer vertreten jeweils zu zweit.