Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 1.000,00 EUR hinaus die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.