Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500 EUR muss die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands eingeholt werden. Miet- und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.