Vertretungsberechtigt sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die KassenführerIn, der die SchriftführerIn. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter einer der beiden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.