Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1.000 EUR verpflichten, wird der Verein durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam sowie zusätzlich auch vom Kassier, bei dessen Verhinderung vom Schriftführer vertreten.