Gesetzliche Vertreter des Vereins sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,-- DM (fünfhundert) sind für den Verein nur verbindlcih, wenn die Zustimmung des Ausschusses hierzu schriftlich erteilt ist.