Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm
Nummer des Vereins:
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VR 641188
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Förderverein Vineyard Biberach e.V.
b)
Biberach an der Riß
a)
Vorstand sind der Vereinsvorsitzende, sein/e
Stellvertreter und der Kassenwart, jeweils mit
Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des
Vorstands ist wie folgt beschränkt. Rechtshandlungen
und -geschäfte, die den Verein zu Leistungen im
Einzelfall zu mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Vorstands.
Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen
werden.
b)
Vereinsvorsitzender:
Pfefferle, Daniel, Warthausen, *XX.XX.1982
Stellvertreterin:
Pfefferle, Mirjam, geb. Schlittenhardt, Warthausen,
*XX.XX.1982
Stellvertreter:
Schraivogel, Stefan, Mittelbiberach, *XX.XX.1978
Kassenwart:
Schlittenhardt, Horst, Biberach an der Riß, *XX.XX.1957
a)
Verein
Satzung vom 08.02.2013
a)
09.12.2014
Fülle
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
04.04.2013
2
a)
Name geändert; nun:
Vineyard Biberach e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand sind der Vereinsvorsitzende, sein/e
Stellvertreter und der Kassenwart, jeweils mit
Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des
Vorstands ist wie folgt beschränkt. Rechtshandlungen
und -geschäfte, die den Verein zu Leistungen im
Einzelfall zu mehr als 1.000,00 EUR verpflichten,
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstands.
Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen
werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Name, §
2 Vereinszweck, § 4 Mitgliedschaft und § 5 Organe des Vereins beschlossen.
a)
24.06.2016
Junginger
b)
Satzung:
Blatt 21-22
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und
mindestens zwei Stellvertretern.
Sie vertreten jeweils einzeln.
Rechtshandlungen und -geschäfte, die den Verein zu
Leistungen im Einzelfall zu mehr als 1.000,00 EUR
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe
des Vereins) beschlossen.
a)
05.09.2017
Junginger
b)
Geänderte Satzung:
Blatt 33-34
Abruf vom 21.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm
Nummer des Vereins:
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VR 641188
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
verpflichten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Vorstands.
Kontoeröffnungen dürfen nur von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vorgenommen
werden.
b)
Nicht mehr Kassenwart, nun bestellt als
Stellvertreter:
Schlittenhardt, Horst, Biberach an der Riß, *XX.XX.1957
Nicht mehr
Stellvertreter:
Schraivogel, Stefan, Mittelbiberach, *XX.XX.1978
Abruf vom 21.12.2024