Der Vorstand besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei stellvertretenden Gemeindevorsitzenden, dem Sekretär (Schriftführer), dem Buchhalter (Schatzmeister) und vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, unter denen der Gemeindevorsitzende oder einer der stellvertretenden Gemeindevorsitzenden sein muss.