| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer, der technische Leiter, der Sportleiter DSB und der Sportleiter BDS, der Jugendleiter DSB und der Gaststättenleiter. Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit. Der Vorstand und der Vereinsausschuss bedarf zu allen Rechtsgeschäften, die im Einzelfall den Wert von 20.000,00 € übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Dies gilt ebenso für Rechtsgeschäfte, in denen der Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, sofern der Jahreswert der Leistung 10.000,00 € übersteigt. |