| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens vier, höchstens fünf Mitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder zusammen vertreten den Verein. Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung über Ausgaben, Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und Gebäuden, sofern sie den Betrag von EUR 5.000,-- nicht übersteigen. Dasselbe gilt für Bauvorhaben jeglicher Art. Dem Ausschuss obliegt die Beschlussfassung über Ausgaben, die Eingehung von Verbindlichkeiten, den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstückgleichen Rechten einschließlich Miet- und Pachtverhältnissen, sofern sie den Betrag von EUR 25.000,-- nicht übersteigen. Sofern die oben genannten Beträge überschritten werden sowie bei wiederkehrenden Leistungen über EUR 15.000,-- jährlich, obliegt die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. |