Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm
Nummer des Vereins:
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VR 500306
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Liederkranz Essingen e.V.
b)
Essingen
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem
2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein.
b)
1. Vorsitzender:
Setzer, Alfred, Essingen, *XX.XX.1953
2. Vorsitzende:
Wolf, Christa, Essingen, *XX.XX.1950
a)
Verein
Satzung vom 05.02.1977 zuletzt geändert am 12.03.2010
a)
20.02.2014
Stöferle
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
28.04.1977
Satzung:
Blatt 91-98
Änderungsbeschluss:
Blatt 165/170
2
b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Genkinger, Jens, Essingen, *XX.XX.1973
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Setzer, Alfred, Essingen, *XX.XX.1953
a)
21.06.2016
Schlumberger
3
b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Dietterle, Silke, Essingen, *XX.XX.1967
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Wolf, Christa, Essingen, *XX.XX.1950
a)
15.11.2018
Schlumberger
4
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei
gleichberechtigte Stellvertreter, dem Kassier und dem
Schriftführer. Der Vorsitzende und die Stellvertreter
vertreten den Verein je einzeln. Der Kassier ist bei der
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 21.01.2021 die Änderungin § 7 der Satzung beschlossen.
a)
16.02.2021
Molnar
b)
Satzung:
Abruf vom 20.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm
Nummer des Vereins:
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VR 500306
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Ausstellung von Spendenbescheinigungen, bei
Entgegennahme von Zahlungen für den Verein und bei
der Tätigung von Ausgaben, die im Einzelfall den Betrag
von 500,00 EUR nicht übersteigen ebenfalls allein zur
Vertretung berechtigt. Im Übrigen sind der Kassier und
der Schriftführer nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden
zur Vertretung des Vereins berechtigt.
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Dietterle, Silke, Essingen, *XX.XX.1967
Blatt 255-263
Abruf vom 20.12.2024