Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorstand, der 2. Vorstand und der Kassier. Der 1. Vorstand vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Ist das Amt des 1. Vorstands nicht besetzt, vertreten der 2. Vorstand und der Kassier gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist dieses einzeln vertretungsberechtigt.