Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei der Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000 Euro für den Verein nur verbindlich sind, wenn die Zustimmung des Ausschusses hierzu erteilt ist. Rechtsgeschäfte über 15.000 Euro befürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.