Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorstand, der Schriftführer und der Kassier. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.