Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, je nach Anzahl der Vorstandsmitglieder). Besteht der Vorstand aus nur einer Person, bedarf es keiner Funktionenwahl. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.