Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, soweit es sich um Rechtsgeschäfte handelt, die den Verein zu Leistungen von weniger als 3.000 EUR verpflichten. In allen anderen Fällen bedarf es für eine wirksame Vertretung gegenüber Dritten der Beteiligung von allen Vorstandsmitgliedern.