Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Verwaltungsrats oder - soweit ein Verwaltungsrat nicht besteht - die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.