Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und dem Kassier. Die beiden Vorsitzenden sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird der Verein von zwei Vorstandmitgliedern gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 2.000,00 EUR führen, bedürfen stets der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.