Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie vertreten einzeln. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 1.000,00 EUR, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen und Aufnahme von Krediten. Diese müssen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden.