Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Vorstand "Sport". Sie vertreten jeweils einzeln. Zu Rechsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 Euro ist die Zustimmung des Hauptausschusses (Gesamtvorstand) erforderlich.