Der Verein wird durch den Vorsitzenden (1. Vorsitzenden), den stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden), den Schriftführer und den Kassenführer vertreten. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Für Geschäftsvorfälle, die den Betrag von 2.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung des Ausschusses erforderlich.