Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender), dem Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter jedoch immer der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende.