Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR und zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen bedarf es der Zustimmung der Mehrheit des gesamten Vorstands.