Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.