Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00€ die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.