Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister (Kassenwart) sowie nach Bedarf aus bis zu zwei Beisitzern. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister sind Einzelvertretungsberechtigt.