Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind Entscheidungen zu: - Einstellung und Entlassung von Angestellten - gerichtliche Vertretung sowie Bearbeitung und Behandlung von Anzeigen - Aufnahme von Krediten - Rechtsgeschäfte mit Dritten mit einer Summe von über 250,- EUR - Eigengeschäfte der Vorstandsmitglieder Hierfür ist eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder notwendig.