Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Ersten, Zweiten und Dritten Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Mitglieder des Vorstands sind befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.