Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsstellenleiter, dem Kassenwart und bis zu 4 Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende - vertreten gemeinsam.