Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der 1. und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende vertritt allein. Der 1. und der 2. stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.